Der häufigste Fehler bei der Cybersicherheit in der Arztpraxis ist das Fehlen regelmäßiger, verschlüsselter Offline-Backups der Patientendaten – bei einem Ransomware-Angriff sind ohne funktionsfähiges Backup alle Patientendaten verloren, und die Praxis steht vor einem wochenlangen Betriebsausfall. Arztpraxen sind aufgrund der sensiblen Gesundheitsdaten bevorzugte Ziele von Cyberkriminellen.

Hintergrund

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verpflichtet Arztpraxen seit 2021 zu konkreten Maßnahmen: aktuelle Firewall und Virenschutz, verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Updates aller Systeme, sichere Passwörter und eine dokumentierte Backup-Strategie. Häufige Schwachstellen: veraltete Praxisverwaltungssoftware, unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit Patientendaten, fehlende Netzwerksegmentierung (Praxis-IT und Gäste-WLAN im selben Netzwerk) und mangelnde Mitarbeiterschulung zum Erkennen von Phishing-E-Mails. Die DSGVO verpflichtet bei Datenschutzverletzungen zur Meldung innerhalb von 72 Stunden.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne elektronische Patientenakten (rein papierbasiert) haben ein geringeres Cyberrisiko, müssen aber dennoch ihre IT-Infrastruktur absichern. Praxen mit zertifiziertem IT-Dienstleister und aktueller Sicherheitsarchitektur erfüllen die KBV-Anforderungen in der Regel.

Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen eine Cyberversicherung als Ergänzung zur technischen IT-Sicherheit und prüft, ob die bestehende Betriebshaftpflicht Cyber-Schäden einschließt.

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