Der häufigste Fehler bei der Entscheidung zwischen Darlehen und Leasing in der Arztpraxis ist der fehlende Gesamtkostenvergleich über die gesamte Laufzeit – Leasing erscheint durch niedrigere Monatsraten günstiger, ist in der Gesamtsumme aber oft teurer als ein Darlehen, da Zinsen, Restwertrisiko und Versicherungspflichten die Kosten erhöhen. Viele Ärzte berücksichtigen zudem die steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen nicht.
Hintergrund
Beim Darlehen erwirbt der Arzt das Gerät und schreibt es über die Nutzungsdauer ab (AfA). Die Zinsen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Beim Leasing bleibt das Gerät im Eigentum des Leasinggebers – die Leasingraten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, aber das Gerät erscheint nicht in der Bilanz des Arztes. Fehler: Nichtbeachtung der Leasingsonderzahlung (kann den Gesamteffektivzins stark erhöhen), keine Prüfung des Restwertrisikos bei Kilometer- oder Restwertleasing, fehlende GAP-Versicherung bei Totalschaden und Vertragsabschluss ohne Vergleichsangebote.
Wann gilt das nicht?
Für kurzlebige Technologie (z. B. IT-Hardware, die alle 3–4 Jahre erneuert wird) kann Leasing vorteilhaft sein. Bei Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG ist das Darlehen mit Sofortkauf oft steuerlich günstiger.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Finanzierungsentscheidung für Praxisgeräte und stellt sicher, dass die Versicherung des geleasten oder finanzierten Geräts lückenlos ist.
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