Der häufigste Fehler bei Denkmalschutz-Immobilien für Ärzte ist die einseitige Fokussierung auf die Steuerersparnis nach §§ 7h/7i EStG, ohne die tatsächlichen Sanierungskosten, die Vermietbarkeit und die langfristigen Instandhaltungskosten realistisch zu bewerten. Die erhöhte Abschreibung von bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre ist attraktiv, kompensiert aber keine überhöhten Kaufpreise oder unerwartete Baukosten.
Hintergrund
Denkmalschutz-Immobilien erlauben Kapitalanlegern die Abschreibung der Sanierungskosten über 12 Jahre (9 % in den ersten 8 Jahren, 7 % in den letzten 4 Jahren). Für Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz (42–45 %) ist der Steuereffekt erheblich. Typische Fehler: Kauf über geschlossene Fonds oder Bauträgermodelle mit überhöhten Kaufpreisen (20–30 % über Marktwert), fehlende Prüfung der Denkmalschutzbescheinigung vor Kaufabschluss, keine Standortanalyse zur Vermietbarkeit und keine Reserve für unvorhergesehene Auflagen der Denkmalbehörde.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit niedrigem Grenzsteuersatz (z. B. in der Assistenzarztzeit) lohnt sich der Steuervorteil nicht. Bei Eigennutzung gelten andere Abschreibungssätze (90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre nach § 10f EStG).
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Immobilieninvestitionen im Gesamtkontext der Finanzplanung zu prüfen und nicht allein aufgrund steuerlicher Vorteile zu entscheiden.
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