Der häufigste Fehler bei der Dermatologie-Praxisgründung ist die Unterschätzung der hohen Investitionskosten für Lasergeräte und ästhetische Medizintechnik – eine dermatologische Praxis mit Laser-, Lichttherapie- und Diagnosegeräten erfordert Investitionen von 150.000–400.000 Euro, die ohne solide IGeL-Strategie und ausreichende Privatpatientenquote schwer refinanzierbar sind.

Hintergrund

Dermatologische Praxen haben Besonderheiten: hoher Anteil an IGeL-Leistungen (Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie, ästhetische Eingriffe, Laserbehandlungen), teure Geräteausstattung und besondere Versicherungsanforderungen. Haftungsrisiken bestehen insbesondere bei ästhetischen Eingriffen, die nicht medizinisch indiziert sind – hier gelten verschärfte Aufklärungspflichten. Die Berufshaftpflicht muss explizit ästhetische Behandlungen und Lasereingriffe einschließen. Häufige Fehler: keine Elektronikversicherung für Lasergeräte, fehlende Kooperationsvereinbarungen mit Laboren und keine Kalkulation der tatsächlichen Stückkosten pro Laserbehandlung.

Wann gilt das nicht?

Reine kassenärztliche Dermatologie-Praxen ohne ästhetischen Schwerpunkt haben deutlich geringere Investitionskosten. Bei Praxisübernahme statt Neugründung können vorhandene Geräte übernommen werden, wobei der Zustand und die Abschreibung zu prüfen sind.

Ärzteversichert begleitet Dermatologen bei der Praxisgründung mit einer maßgeschneiderten Absicherungsstrategie für die besonderen Risiken der dermatologischen Praxis.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →