Der häufigste Fehler beim Dienstwagen als Arzt ist die pauschale Anwendung der 1-%-Regelung, obwohl ein Fahrtenbuch bei geringer Privatnutzung steuerlich deutlich günstiger wäre – angestellte Chefärzte und niedergelassene Ärzte mit Praxisfahrzeug verschenken so oft mehrere tausend Euro pro Jahr. Ebenso werden die erheblichen Steuervorteile bei Elektro- und Hybridfahrzeugen häufig nicht genutzt.

Hintergrund

Die 1-%-Regelung versteuert monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil (bei E-Autos bis 70.000 Euro nur 0,25 %). Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Privatanteil unter 30–40 % liegt – bei Ärzten mit Praxisfahrzeug für Hausbesuche oder Notdienst ist dies häufig der Fall. Fehler: lückenhaftes Fahrtenbuch (wird bei Betriebsprüfung verworfen, dann gilt rückwirkend die 1-%-Regelung), fehlende Versicherung des Praxisfahrzeugs in der Betriebshaftpflicht und Nichtbeachtung der Umsatzsteuer beim Leasing.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die den Dienstwagen überwiegend privat nutzen (über 50 % Privatfahrten), fahren mit der 1-%-Regelung in der Regel günstiger. Bei Fahrzeugen mit niedrigem Listenpreis lohnt der Fahrtenbuch-Aufwand oft nicht.

Ärzteversichert berücksichtigt Dienstwagen-Regelungen bei der steuerlichen Optimierung und stellt sicher, dass das Praxisfahrzeug korrekt versichert ist.

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