Der häufigste Fehler beim Dienstwagen als Arzt ist die pauschale Anwendung der 1-%-Regelung, obwohl ein Fahrtenbuch bei geringer Privatnutzung steuerlich deutlich günstiger wäre, angestellte Chefärzte und niedergelassene Ärzte mit Praxisfahrzeug verschenken so oft mehrere tausend Euro pro Jahr. Ebenso werden die erheblichen Steuervorteile bei Elektro- und Hybridfahrzeugen häufig nicht genutzt.
Hintergrund
Die 1-%-Regelung versteuert monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil (bei E-Autos bis 70.000 Euro nur 0,25 %). Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Privatanteil unter 30–40 % liegt, bei Ärzten mit Praxisfahrzeug für Hausbesuche oder Notdienst ist dies häufig der Fall. Fehler: lückenhaftes Fahrtenbuch (wird bei Betriebsprüfung verworfen, dann gilt rückwirkend die 1-%-Regelung), fehlende Versicherung des Praxisfahrzeugs in der Betriebshaftpflicht und Nichtbeachtung der Umsatzsteuer beim Leasing.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die den Dienstwagen überwiegend privat nutzen (über 50 % Privatfahrten), fahren mit der 1-%-Regelung in der Regel günstiger. Bei Fahrzeugen mit niedrigem Listenpreis lohnt der Fahrtenbuch-Aufwand oft nicht.
Ärzteversichert berücksichtigt Dienstwagen-Regelungen bei der steuerlichen Optimierung und stellt sicher, dass das Praxisfahrzeug korrekt versichert ist.
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