Der häufigste Fehler beim Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die verspätete Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Nichtnutzung der damit verbundenen Vergütungsmöglichkeiten – Arztpraxen ohne vollständigen TI-Anschluss müssen mit Honorarabzügen rechnen, während die Nutzung von E-Rezept, ePA und Videosprechstunde zusätzliche Abrechnungsziffern freischaltet.

Hintergrund

Das DVG und seine Folgegesetze (DVPMG, DigiG) verpflichten Arztpraxen zur schrittweisen Digitalisierung: TI-Anbindung mit Konnektor, E-Rezept (seit 2024 verpflichtend), elektronische Patientenakte (ePA), KIM-Kommunikation (Kommunikation im Medizinwesen) und Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Fehler: veraltete Konnektoren ohne aktuelle Firmware, fehlende Schulung des Praxispersonals zur ePA-Nutzung, keine Einrichtung der Videosprechstunde trotz Vergütungsmöglichkeit und Nichtbeantragung der TI-Erstattungspauschalen bei der KV.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung sind nicht zum TI-Anschluss verpflichtet, können aber freiwillig teilnehmen. Für bestimmte Facharztgruppen gelten gestaffelte Übergangsfristen.

Ärzteversichert berücksichtigt die Digitalisierungskosten und -risiken bei der Praxisabsicherung und empfiehlt passende Cyberversicherungen für die digitale Praxisinfrastruktur.

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