Der häufigste Fehler bei der Direktversicherung in der Arztpraxis ist der Abschluss kostenintensiver klassischer Lebensversicherungen mit hohen Abschlussprovisionen und niedrigen Garantiezinsen, anstatt kostengünstige Nettotarife oder fondsgebundene Varianten zu nutzen. Viele Praxisinhaber bieten ihren Mitarbeitern zudem nicht den gesetzlich vorgeschriebenen 15-%-Arbeitgeberzuschuss oder informieren nicht über den Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Hintergrund

Die Direktversicherung ist der häufigste bAV-Durchführungsweg in Arztpraxen: Der Praxisinhaber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen und Altverträgen 15 % der Entgeltumwandlung zuschießen. Steuerlicher Rahmen: Beiträge bis 604 Euro monatlich (2026) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Fehler: Altverträge werden nicht an die aktuelle Gesetzeslage angepasst, Portabilität bei Arbeitgeberwechsel wird nicht sichergestellt und die Kosten der Versicherungsprodukte werden nicht verglichen.

Wann gilt das nicht?

Für den Praxisinhaber selbst als Freiberufler ist die Direktversicherung als Arbeitnehmer-bAV nicht nutzbar – hier kommen Rürup-Rente oder private Rentenversicherung in Betracht. Für geringfügig Beschäftigte gelten Sonderregelungen.

Ärzteversichert vergleicht Direktversicherungs-Tarife für Arztpraxen und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitgeberzuschuss und Portabilität erfüllt sind.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →