Der häufigste Fehler beim E-Rezept ist die unzureichende technische Vorbereitung der Praxis-IT – fehlende Konnektor-Updates, veraltete Praxisverwaltungssoftware und nicht eingerichtete Komfortsignatur führen zu Zeitverlust und Frust bei Ärzten und Patienten. Seit 2024 ist das E-Rezept für GKV-Verordnungen verpflichtend, aber viele Praxen haben den Workflow noch nicht optimiert.
Hintergrund
Das E-Rezept ersetzt das rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Arzt signiert das Rezept elektronisch mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der persönlichen PIN. Die Komfortsignatur erlaubt die Signatur von bis zu 250 Rezepten am Stück, muss aber in der PVS aktiviert werden. Fehler: Einzelsignatur statt Komfortsignatur (enormer Zeitverlust), keine Schulung der MFA zur Fehlerbehebung, kein Plan B bei technischen Störungen (Muster-16-Ersatzverordnung) und fehlende Patientenaufklärung zur eGK-Einlösung in der Apotheke.
Wann gilt das nicht?
Für BtM-Verordnungen und T-Rezepte (Thalidomid, Lenalidomid) gelten weiterhin Sonderregelungen. Privatrezepte sind derzeit noch nicht E-Rezept-pflichtig. Bei technischen Ausfällen darf ersatzweise ein Papierrezept ausgestellt werden.
Ärzteversichert berücksichtigt bei der Praxisabsicherung auch IT-Ausfallrisiken im Zusammenhang mit dem E-Rezept und empfiehlt passende Cyberversicherungen.
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