Der häufigste Fehler beim eGK-Update ist die verspätete Aktualisierung der Kartenterminals und der PVS-Software, wodurch neuere elektronische Gesundheitskarten nicht korrekt gelesen werden können und der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) fehlschlägt. Ein fehlgeschlagener VSDM führt zu einem Honorarabzug von 1 % durch die KV.
Hintergrund
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird kontinuierlich weiterentwickelt und um Funktionen wie die NFC-Schnittstelle für kontaktloses Auslesen und die PIN-Funktion für die ePA-Freischaltung ergänzt. Praxen müssen ihre stationären Kartenterminals und den TI-Konnektor regelmäßig aktualisieren (Firmware-Updates). Fehler: veraltete Kartenterminals ohne NFC-Fähigkeit, fehlende Konnektor-Updates, keine regelmäßige Prüfung der TI-Verbindung und mangelhafte Schulung der MFA zur Fehlerbehebung bei Kartenleseproblemen.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Praxen ohne KV-Zulassung sind nicht zum Versichertenstammdatenabgleich verpflichtet. Für sie ist die eGK-Infrastruktur nicht relevant.
Ärzteversichert berücksichtigt die laufenden IT-Investitionskosten für eGK-Updates bei der Praxiskostenplanung und empfiehlt eine Elektronikversicherung für die TI-Infrastruktur.
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