Der häufigste Fehler bei der Eigenlabor-Versicherung für Zahnärzte ist das Fehlen einer separaten Produkthaftpflichtversicherung für im Eigenlabor hergestellten Zahnersatz – die reguläre Berufshaftpflicht deckt nur Behandlungsfehler ab, nicht aber Produktmängel an Kronen, Brücken oder Prothesen, die durch Material- oder Fertigungsfehler im eigenen Labor entstehen.
Hintergrund
Das Eigenlabor einer Zahnarztpraxis unterliegt als Medizinprodukte-Hersteller dem Medizinproduktegesetz. Der Zahnarzt haftet für die Qualität der im Eigenlabor hergestellten Werkstücke als Hersteller – zusätzlich zur ärztlichen Haftung für die Eingliederung. Notwendige Versicherungen: erweiterte Produkthaftpflicht, Elektronikversicherung für CAD/CAM-Geräte und CEREC-Systeme, Betriebsunterbrechungsversicherung für das Labor. Fehler: keine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme bei Erweiterung des Labors, fehlende Versicherung für Auszubildende im Labor und keine Absicherung gegen Maschinenbruch.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte, die ausschließlich mit externen Dentallaboren zusammenarbeiten, benötigen keine Eigenlabor-Versicherung. Die Produkthaftung liegt dann beim Dentallabor als Hersteller.
Ärzteversichert berät Zahnärzte mit Eigenlabor zur vollständigen Absicherung aller Labor-spezifischen Risiken und vergleicht passende Versicherungslösungen.
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