Der häufigste Fehler bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die fehlende Überprüfung des Übermittlungsstatus im Praxisverwaltungssystem – viele Praxen bemerken nicht, dass die eAU nicht erfolgreich an die Krankenkasse übermittelt wurde, was zu Rückfragen des Arbeitgebers und Problemen bei der Lohnfortzahlung des Patienten führt. Die technische Zuverlässigkeit variiert je nach PVS-Anbieter und TI-Infrastruktur erheblich.
Hintergrund
Die eAU wird seit 2023 verpflichtend elektronisch übermittelt. Der Workflow: Arzt erstellt AU in der PVS, signiert elektronisch und das System überträgt die Daten über die TI an die zuständige Krankenkasse. Häufige technische Fehler: TI-Konnektor offline, Zertifikat abgelaufen, PVS-Update fehlt, falsche Zuordnung der Krankenkasse. Organisatorische Fehler: fehlende Kontrolle der Fehlerliste in der PVS, keine erneute Übermittlung nach Fehlermeldung, Verwechslung von Erst- und Folgebescheinigung. Der Patient erhält weiterhin einen Ausdruck als Nachweis.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten erhalten weiterhin eine papierbasierte AU. Bei nachgewiesenem Systemausfall kann die Praxis übergangsweise auf das Ersatzverfahren (Papier) zurückgreifen.
Ärzteversichert empfiehlt Praxen, IT-Ausfallrisiken durch eine Cyberversicherung abzusichern und ein dokumentiertes Ersatzverfahren für technische Störungen vorzuhalten.
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