Der häufigste Fehler bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ist die mangelnde Vorbereitung auf die Opt-out-Regelung – seit 2025 wird die ePA automatisch für alle GKV-Versicherten angelegt, und Arztpraxen müssen Befunde, Laborwerte und Medikationspläne aktiv befüllen, was ohne angepasste Praxisabläufe und geschultes Personal erheblichen Mehraufwand verursacht.
Hintergrund
Die ePA wird über die Telematikinfrastruktur betrieben. Ärzte sind verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in die ePA einzustellen, sofern der Patient nicht widersprochen hat. Häufige Fehler: keine Integration der ePA-Schnittstelle in die PVS, fehlende Schulung der MFA zum Umgang mit der ePA, Nichtbeachtung der Zugriffsrechte (Patienten können einzelne Dokumente sperren) und unzureichende Dokumentation des Widerspruchs von Patienten. Die ePA bietet auch Chancen: besserer Informationsaustausch zwischen Ärzten, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und vollständige Medikationsübersicht.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten erhalten die ePA erst zu einem späteren Zeitpunkt. Patienten, die dem Opt-out aktiv widersprochen haben, erhalten keine ePA – der Arzt muss den Widerspruchsstatus prüfen.
Ärzteversichert berücksichtigt die IT-Investitionen für die ePA bei der Praxiskostenplanung und empfiehlt eine Cyberversicherung, die Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der ePA abdeckt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →