Der häufigste Fehler beim elektronischen Medikationsplan (eMP) ist die unvollständige Erfassung aller Medikamente – insbesondere Selbstmedikation, OTC-Präparate und Nahrungsergänzungsmittel werden selten abgefragt und eingetragen, obwohl gerade diese zu relevanten Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führen können.

Hintergrund

Patienten mit drei oder mehr dauerhaft verordneten Medikamenten haben Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Der eMP wird auf der eGK gespeichert und kann von allen behandelnden Ärzten und Apothekern gelesen und aktualisiert werden. Häufige Fehler: keine regelmäßige Aktualisierung bei Medikamentenänderungen, keine Abfrage der Selbstmedikation im Patientengespräch, unvollständige Dosierungsangaben und fehlende Dokumentation von Allergien und Unverträglichkeiten. Die Erstellung und Aktualisierung des eMP wird über die EBM-Ziffern 01630/01631 vergütet.

Wann gilt das nicht?

Patienten mit weniger als drei Dauermedikamenten haben keinen gesetzlichen Anspruch, können aber freiwillig einen eMP erhalten. Privatpatienten sind von der GKV-Regelung nicht erfasst.

Ärzteversichert weist auf die Haftungsrisiken bei unvollständigem Medikationsplan hin und empfiehlt Ärzten, die Dokumentation als Teil des Risikomanagements ernst zu nehmen.

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