Der häufigste Fehler beim Vergleich von Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Annahme, dass die gesetzliche EM-Rente als Absicherung für Ärzte ausreicht – die volle EM-Rente beträgt im Durchschnitt nur rund 950 Euro monatlich und setzt voraus, dass der Arzt weniger als drei Stunden am Tag irgendeinen Job ausüben kann, nicht nur seinen Arztberuf.

Hintergrund

Die Erwerbsminderungsrente prüft die Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – ein Arzt, der nicht mehr operieren kann, aber theoretisch eine Bürotätigkeit ausüben könnte, erhält in der Regel keine volle EM-Rente. Die BU-Versicherung prüft hingegen, ob der konkrete Beruf als Arzt zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem: Ärzte, die von der DRV befreit sind und nur ins Versorgungswerk einzahlen, haben gar keinen EM-Rentenanspruch. Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks hat ebenfalls hohe Hürden und reicht selten zur Lebensstandard-Sicherung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die bewusst nicht von der DRV befreit sind und mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben, haben Anspruch auf EM-Rente – allerdings bleibt die Leistung in der Regel unzureichend.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine private BU-Versicherung als unverzichtbare Ergänzung zur Versorgungswerk-Absicherung und zeigt die konkreten Leistungsunterschiede auf.

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