Der häufigste Fehler bei den Finanzen rund um die Heirat für Ärzte ist der Verzicht auf einen Ehevertrag mit Gütertrennungs- oder modifizierter Zugewinngemeinschaftsregelung – ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft, was bei einer Scheidung dazu führen kann, dass der Praxiswert und die Wertsteigerung des Vermögens während der Ehe hälftig geteilt werden müssen.

Hintergrund

Für Ärzte relevante finanzielle Entscheidungen bei der Heirat: Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Steuerklassenwahl (Ehegattensplitting optimieren), Anpassung der Versicherungen (BU-Nachversicherung nutzen, Hinterbliebenenversorgung prüfen, PKV-Familientarif) und gemeinsame oder getrennte Kontoführung. Fehler: kein Ehevertrag trotz Praxisbesitz, keine Aktualisierung der Bezugsberechtigten in Lebens- und BU-Versicherungen, Versäumnis des Steuerklassenwechsels und fehlende Berücksichtigung der Versorgungswerk-Hinterbliebenenrente.

Wann gilt das nicht?

Wenn beide Partner gleich verdienen und kein Praxisvermögen besteht, ist ein Ehevertrag weniger dringlich. Bei Ehen im fortgeschrittenen Alter mit bereits getrenntem Vermögen kann auf einen Ehevertrag verzichtet werden.

Ärzteversichert passt die Versicherungs- und Vorsorgesituation bei Heirat an und erinnert an die Nutzung der BU-Nachversicherungsgarantie.

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