Der häufigste Fehler bei der Finanzplanung für Medizinprofessoren ist die Nichtausschöpfung des Nebentätigkeitsrechts und die fehlende Abstimmung zwischen Beamtenpension, Versorgungswerk und privater Vorsorge – viele Professoren nutzen die Möglichkeiten der Privatambulanz, Gutachtertätigkeit und Drittmittelforschung nicht steueroptimal und versäumen die PKV-Optimierung über die Beihilfe.

Hintergrund

Medizinprofessoren mit Beamtenstatus haben besondere finanzielle Rahmenbedingungen: Beihilfeanspruch für Krankheitskosten (50–70 %), Pensionsanspruch statt gesetzlicher Rente, oft Liquidationsrecht in der Privatambulanz. Die Finanzplanung muss diese Besonderheiten berücksichtigen: Restkostenversicherung statt Voll-PKV (günstiger durch Beihilfe), Dienstunfähigkeitsklausel in der BU, steueroptimale Gestaltung der Nebeneinkünfte und Altersvorsorge jenseits der Pension (Rürup, ETF, Immobilien). Fehler: keine steuerliche Trennung von Dienstbezügen und Nebeneinkünften, fehlende Abstimmung mit der Hochschulverwaltung und keine Beratung zum Wechsel zwischen W-Besoldung und außertariflichen Verhandlungen.

Wann gilt das nicht?

Für Professoren ohne Beamtenstatus (angestellte W-Professoren) gelten die Regelungen für angestellte Ärzte. Honorarprofessoren ohne Hauptamt an der Universität haben keinen Beihilfeanspruch.

Ärzteversichert kennt die besonderen Anforderungen von Medizinprofessoren und stimmt den Versicherungsschutz auf Beihilfe und Pensionsansprüche ab.

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