Der häufigste Fehler bei der Finanzplanung für Oberärzte ist die fehlende Anpassung der BU-Versicherung an das gestiegene Einkommen – die als Assistenzarzt abgeschlossene BU-Rente von 1.500–2.000 Euro reicht bei einem Oberarzt-Nettoeinkommen von 5.000–7.000 Euro bei Weitem nicht aus, und die Nachversicherungsgarantie muss innerhalb der Frist genutzt werden.

Hintergrund

Der Wechsel zum Oberarzt bringt ein Bruttoeinkommen von 80.000–120.000 Euro (TV-Ärzte/VKA) mit sich. Finanzplanung-Prioritäten: BU-Rente auf mindestens 4.000–5.000 Euro erhöhen (Nachversicherungsgarantie nutzen), Versorgungswerk-Beiträge prüfen und ggf. freiwillig aufstocken, Sparrate für ETF-Sparplan deutlich erhöhen, Steuerplanung optimieren (Sonderausgaben, Werbungskosten) und Rürup-Rente als Steuersparmodell prüfen. Fehler: Lifestyle-Inflation ohne angepasste Sparquote, keine Nutzung des Ehegattensplittings, fehlende Absicherung der Familie (Risikolebensversicherung) und keine strategische Überlegung zur möglichen Niederlassung.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte, die zeitnah in die Niederlassung wechseln möchten, sollten primär eine Liquiditätsreserve für die Praxisgründung aufbauen. Bei Ärzteehepaaren mit doppeltem Einkommen verschieben sich die Prioritäten.

Ärzteversichert passt die Absicherungsstrategie beim Karrieresprung zum Oberarzt systematisch an und sorgt für eine lückenlose Überleitung.

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