Der häufigste Fehler beim Forderungsmanagement in der Arztpraxis ist das zu späte Mahnen offener Patientenrechnungen – viele Praxen verschicken die erste Mahnung erst nach drei bis sechs Monaten, obwohl die Zahlungsbereitschaft mit zunehmender Zeitdauer drastisch sinkt. Ein strukturiertes Mahnwesen mit festen Fristen kann die Ausfallquote um 30–50 % reduzieren.

Hintergrund

Empfohlener Mahnprozess: Rechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel, erste Zahlungserinnerung nach 14 Tagen, zweite Mahnung nach weiteren 14 Tagen mit Verzugszinsen-Hinweis, dritte Mahnung als letzte Frist vor Inkasso. Die Verjährungsfrist für Honorarforderungen beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Fehler: kein automatisiertes Mahnwesen in der PVS, keine Bonitätsprüfung vor größeren IGeL-Leistungen, fehlende Zinsberechnung bei Zahlungsverzug (§ 288 BGB) und Hemmschwelle, langjährige Patienten zu mahnen.

Wann gilt das nicht?

Bei Patienten in nachgewiesener finanzieller Notlage können Ratenzahlungsvereinbarungen eine sinnvolle Alternative zum Mahnverfahren sein. Bei Streitigkeiten über die Rechnungshöhe (z. B. GOÄ-Steigerungssatz) sollte zunächst ein klärendes Gespräch stattfinden.

Ärzteversichert berücksichtigt das Forderungsausfallrisiko in der Praxis-Finanzplanung und berät zu Factoring als Alternative zum eigenen Mahnwesen.

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