Der häufigste Fehler bei freiwilligen Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die fehlende Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zum ärztlichen Versorgungswerk – für die meisten niedergelassenen Ärzte ist das Versorgungswerk aufgrund höherer Rentenleistungen die bessere Wahl. Freiwillige DRV-Beiträge lohnen sich nur in bestimmten Konstellationen.
Hintergrund
Freiwillige Einzahlungen in die DRV sind möglich für vom Versorgungswerk befreite Ärzte (§ 7 SGB VI). Mögliche Gründe: Erfüllen der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren für einen DRV-Rentenanspruch, Aufstocken von Zeiten für die Rente mit 63 (45 Versicherungsjahre) oder Ausgleich von Rentenabschlägen bei frühzeitigem Renteneintritt. Der Mindestbeitrag beträgt 96,72 € monatlich, der Höchstbeitrag 1.404,30 € monatlich (2026). Freiwillige Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Fehler: Einzahlung ohne Prüfung der Versorgungswerk-Leistungen, fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater und Nichtbeachtung der Antragsfrist (31. März des Folgejahres).
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit wenigen fehlenden DRV-Monaten zur Erfüllung der Wartezeit kann eine freiwillige Nachzahlung sehr sinnvoll sein. Ebenso bei Ärzten, die vor dem Regelalter in Rente gehen und Abschläge ausgleichen möchten.
Ärzteversichert analysiert die individuelle Versorgungssituation und berechnet, ob freiwillige DRV-Beiträge oder eine private Altersvorsorge die bessere Rendite bieten.
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