Der häufigste Fehler bei der freiwilligen GKV-Versicherung für Ärzte ist die Unterschätzung der Gesamtkosten – als freiwillig versicherte Selbstständige zahlen niedergelassene Ärzte den Höchstbeitrag von über 1.000 € monatlich (inkl. Pflegeversicherung), ohne die Leistungen einer PKV zu erhalten. Der Vergleich zwischen GKV und PKV wird oft erst zu spät durchgeführt.
Hintergrund
Ärzte können sich freiwillig in der GKV versichern, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (2026: 73.800 € Jahresbrutto) oder sich als Selbstständige nicht privat versichern möchten. Der Beitrag bemisst sich nach dem Gesamteinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 66.150 €). Besonderheiten: kein Arbeitgeberzuschuss für Selbstständige, Beiträge auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen, beitragsfreie Familienversicherung als Vorteil. Fehler: keine Prüfung der PKV-Optionen vor dem 55. Lebensjahr (danach ist ein Wechsel kaum möglich), Nichtbeachtung der Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten und keine Ergänzung durch Zusatzversicherungen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit mehreren kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen kann die freiwillige GKV wirtschaftlicher sein als separate PKV-Verträge. Auch bei Vorerkrankungen mit PKV-Risikozuschlägen kann die GKV die bessere Wahl sein.
Ärzteversichert erstellt einen individuellen Vergleich zwischen freiwilliger GKV und PKV unter Berücksichtigung der Familiensituation und Gesundheitshistorie.
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