Der häufigste Fehler beim Praxis-Fuhrpark ist die falsche Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1-%-Regelung – viele Ärzte verwenden pauschal die 1-%-Regelung, obwohl ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch bei geringer Privatnutzung erheblich günstiger wäre. Bei einem Fahrzeug mit 60.000 € Listenpreis bedeutet die 1-%-Regelung 600 € monatlich als geldwerten Vorteil.
Hintergrund
Steuerliche Optionen für den Praxis-Fuhrpark: 1-%-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil für Privatnutzung), Fahrtenbuch (nur tatsächliche Privatfahrten werden versteuert) oder Leasing mit Betriebsausgabenabzug. Seit 2019 gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge eine reduzierte Bemessungsgrundlage (0,25 % bzw. 0,5 %). Fehler: Fahrtenbuch mit formalen Mängeln (fehlende Angaben, nachträgliche Einträge), keine Trennung von Praxis- und Privatfahrten, Leasingvertrag ohne steuerliche Prüfung und fehlende Versicherung der Firmenfahrzeuge über die Praxis.
Wann gilt das nicht?
Bei nahezu ausschließlich betrieblicher Nutzung (über 90 %) und einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, ohne dass die 1-%-Regelung greift. Bei Privatfahrzeugen mit gelegentlicher Praxisnutzung genügt die km-Pauschale.
Ärzteversichert berücksichtigt den Fuhrpark bei der Praxis-Versicherung und optimiert die steuerliche Gestaltung gemeinsam mit dem Steuerberater.
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