Der häufigste Fehler bei der Gehaltsverhandlung für angestellte Ärzte ist die ausschließliche Orientierung am TV-Ärzte-Tarifvertrag, ohne das individuelle Verhandlungspotenzial auszuschöpfen – insbesondere bei Oberarzt- und Chefarztpositionen sind außertarifliche Zulagen, Boni und Nebenleistungen verhandelbar, die das Gesamtpaket um 20–40 % erhöhen können.

Hintergrund

Verhandelbare Gehaltsbestandteile für angestellte Ärzte: Grundgehalt über Tarif, Poolbeteiligung an Privatpatienten, Bereitschaftsdienstvergütung, Fortbildungsbudget, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Umzugskostenpauschale und Freistellung für Forschung. Der Marburger Bund veröffentlicht regelmäßig Gehaltsstatistiken als Verhandlungsbasis. Fehler: keine Recherche zum marktüblichen Gehalt in der Fachrichtung und Region, Gehaltsvorstellung ohne Begründung (Spezialisierungen, Zusatzqualifikationen), Verhandlung nur über das Bruttogehalt statt das Gesamtpaket und fehlende schriftliche Fixierung mündlicher Zusagen.

Wann gilt das nicht?

In kommunalen Häusern mit strikter Tarifbindung gibt es wenig Spielraum beim Grundgehalt – hier sind Nebenleistungen der bessere Verhandlungshebel. Berufsanfänger (Assistenzärzte) sind meist an die Tarifstufe gebunden.

Ärzteversichert berät Ärzte bei der finanziellen Gesamtoptimierung, einschließlich der steuerlichen Gestaltung von Gehaltsbestandteilen und Nebenleistungen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →