Der häufigste Fehler beim Gerätebuch in der Arztpraxis ist die unvollständige Dokumentation – viele Praxen versäumen es, Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) lückenlos zu protokollieren, was bei Prüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt oder bei Haftungsfällen zu gravierenden Konsequenzen führt.
Hintergrund
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichten Betreiber zur Führung eines Gerätebuchs für alle aktiven Medizinprodukte. Pflichtinhalte: Gerätestammdaten (Hersteller, Seriennummer, Baujahr), Einweisungsnachweise nach § 4 MPBetreibV, Wartungsprotokolle, STK- und MTK-Berichte, Meldungen von Vorkommnissen und Instandsetzungsmaßnahmen. Fehler: kein Gerätebuch für alle relevanten Geräte angelegt, fehlende Einweisungsnachweise für neue Mitarbeiter, versäumte STK/MTK-Termine und keine digitale Backup-Kopie des Gerätebuchs.
Wann gilt das nicht?
Für Medizinprodukte ohne Messfunktion und ohne besonderes Gefährdungspotenzial (Anlage 1/2 MPBetreibV) gelten vereinfachte Dokumentationspflichten. Reine Verbrauchsmaterialien sind vom Gerätebuch ausgenommen.
Ärzteversichert weist auf die haftungsrechtliche Bedeutung des Gerätebuchs hin – eine lückenlose Dokumentation stärkt die Position bei Haftpflichtschäden und Versicherungsleistungen.
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