Der häufigste Fehler bei der Gewährleistungsversicherung für die Arztpraxis ist die Verwechslung mit einer Garantieverlängerung – eine Gewährleistungsversicherung sichert den Verkäufer gegen Gewährleistungsansprüche ab, während Ärzte als Käufer eine Garantieversicherung oder Maschinenbruchversicherung benötigen, um teure Medizingeräte nach Ablauf der Gewährleistung abzusichern.
Hintergrund
Relevante Versicherungen für Medizingeräte in der Praxis: Maschinenbruchversicherung (Reparatur- und Ersatzkosten bei technischem Defekt), Elektronikversicherung (für EDV, Praxissoftware und TI-Infrastruktur), Gerätegarantieversicherung (Verlängerung der Herstellergarantie) und Praxisinventarversicherung (Brand, Einbruch, Wasserschaden). Fehler: keine Versicherung teurer Geräte (z. B. Ultraschall, Röntgen, Laser) nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung, falsche Versicherungssumme durch unterlassene Aktualisierung, Doppelversicherung durch überlappende Policen und Nichtbeachtung der Wartungspflicht als Versicherungsbedingung.
Wann gilt das nicht?
Für Geräte unter Leasing-Vertrag übernimmt oft der Leasinggeber die Versicherung. Bei Neugeräten mit umfassender Herstellergarantie (3–5 Jahre) ist eine zusätzliche Versicherung in der Garantiezeit unnötig.
Ärzteversichert optimiert den Versicherungsschutz für die Praxisausstattung und vermeidet teure Doppelversicherungen durch ein abgestimmtes Gesamtkonzept.
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