Der häufigste Fehler bei GKV-Bonusprogrammen für Ärzte ist die Nichtteilnahme – viele GKV-versicherte Ärzte verschenken jährlich 100–300 € Bonuszahlungen, weil sie die Bonusprogramme ihrer Krankenkasse nicht kennen oder die Nachweise nicht fristgerecht einreichen. GKV-Bonusprogramme belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten und Vorsorgeuntersuchungen.
Hintergrund
GKV-Bonusprogramme nach § 65a SGB V bieten finanzielle Anreize für: regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (Gesundheits-Check-up, Krebsvorsorge, Zahnvorsorge), sportliche Aktivitäten (Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Sportverein), gesundheitsfördernde Kurse (Stressmanagement, Ernährungsberatung) und Impfungen. Die Boni können als Geldprämie, Sachprämie oder Beitragserstattung ausgezahlt werden. Fehler: keine rechtzeitige Anmeldung zum Bonusprogramm, fehlende Nachweise (Stempel vom Zahnarzt, Bestätigung des Fitnessstudios), Verfall von Bonuspunkten durch Fristversäumnis und keine Kombination mit Wahltarifen.
Wann gilt das nicht?
PKV-Versicherte haben keinen Zugang zu GKV-Bonusprogrammen, profitieren aber von Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit. Bonusprogramme mit Gesundheitsprüfung können für Ärzte mit Vorerkrankungen nachteilig sein, wenn diese dokumentiert werden.
Ärzteversichert vergleicht auch die Bonusprogramme der GKV-Kassen und berücksichtigt diese bei der Gesamtkostenbetrachtung GKV vs. PKV.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →