Der häufigste Fehler bei GKV-Wahltarifen für Ärzte ist die Wahl eines Kostenerstattungstarifs ohne Kenntnis der Erstattungslücke – viele Ärzte erwarten PKV-ähnliche Leistungen, erhalten aber nur eine Erstattung auf Basis der GKV-Gebührenordnung, sodass bei privatärztlichen Leistungen erhebliche Eigenanteile von 30–50 % verbleiben.

Hintergrund

GKV-Wahltarife nach § 53 SGB V umfassen: Selbstbehalttarife (Beitragsersparnis gegen Selbstbeteiligung, max. 600 € p.a.), Kostenerstattungstarife (Abrechnung wie Privatpatient mit Erstattungslücke), Beitragsrückerstattungstarife (Prämie bei Leistungsfreiheit) und Tarife für besondere Versorgungsformen. Bindungsfrist: drei Jahre bei allen Wahltarifen. Fehler: Abschluss des Kostenerstattungstarifs ohne zusätzliche private Kranken-Zusatzversicherung, keine Berücksichtigung der Dreijahresbindung bei geplantem PKV-Wechsel und fehlende Kosten-Nutzen-Analyse des Selbstbehalttarifs.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die langfristig in der GKV bleiben möchten (z. B. wegen Familienversicherung), kann die Kombination aus Wahltarif und Zusatzversicherung eine sinnvolle Alternative zur PKV sein. Bei geringer Inanspruchnahme kann der Selbstbehalttarif Beiträge sparen.

Ärzteversichert vergleicht GKV-Wahltarife mit PKV-Optionen und findet die wirtschaftlichste Lösung für die individuelle Situation.

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