Der häufigste Fehler bei GKV-Zahnersatz und Festzuschüssen ist das unvollständige Bonusheft – GKV-versicherte Ärzte, die keine lückenlosen jährlichen Zahnarztbesuche nachweisen, verlieren den Bonus von bis zu 75 % auf den Festzuschuss. Bei einer Krone kann die Differenz 200–400 € betragen.

Hintergrund

Die GKV zahlt befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz (§ 55 SGB V). Der Festzuschuss deckt 60 % der Regelversorgungskosten. Mit lückenlosem Bonusheft steigt der Zuschuss: nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 %. Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende Standardlösung – für höherwertigen Zahnersatz (Implantate, Keramikkronen) zahlt der Patient die Differenz. Fehler: lückenhaftes Bonusheft (ein verpasstes Jahr unterbricht die Kette), kein Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn, keine Zweitmeinung bei teurem Zahnersatz und keine Zahnzusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte erhalten keine GKV-Festzuschüsse, aber je nach Tarif eine umfassendere Erstattung für Zahnersatz. Bei Härtefällen (geringes Einkommen) übernimmt die GKV den doppelten Festzuschuss.

Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten eine Zahnzusatzversicherung und prüft den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss – idealerweise vor dem ersten Zahnersatzbedarf.

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