Der häufigste Fehler beim GKV-Zusatzbeitrag ist der fehlende Kassenvergleich – der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert 2026 zwischen 0,9 % und 2,7 %, was bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze eine Differenz von über 1.000 € jährlich ausmachen kann. Viele Ärzte bleiben aus Bequemlichkeit bei der teuren Kasse.

Hintergrund

Zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei ca. 2,5 %. Ein Kassenwechsel ist mit zweimonatiger Kündigungsfrist jederzeit möglich (§ 175 SGB V). Bei Zusatzbeitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Leistungen der GKV sind zu über 95 % gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch. Fehler: kein Kassenwechsel trotz erheblicher Beitragsunterschiede, Annahme unterschiedlicher Leistungsqualität, Nichtbeachtung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung und keine Berücksichtigung von Bonusprogrammen und Zusatzleistungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit speziellen Wahltarifen (Dreijahresbindung) können nicht sofort wechseln. Bei laufenden Behandlungen kann ein Kassenwechsel vorübergehend unpraktisch sein. PKV-Versicherte sind vom Zusatzbeitrag nicht betroffen.

Ärzteversichert vergleicht den Gesamtbeitrag inkl. Zusatzbeitrag bei allen Kassen und berücksichtigt Bonusprogramme in der Gesamtbetrachtung GKV vs. PKV.

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