Der häufigste Fehler bei der Glasversicherung für die Arztpraxis ist der Abschluss einer separaten Glaspolice, obwohl die Praxisinhaltsversicherung oder Gebäudeversicherung bereits Glasbruchschäden abdeckt. Viele Ärzte zahlen doppelt, ohne es zu wissen – eine Prüfung der bestehenden Policen spart unnötige Prämien.

Hintergrund

Die Glasversicherung deckt Bruchschäden an Schaufensterscheiben, Praxistüren, Glastrennwänden und Vitrinen ab. In modernen Praxen mit großen Glasfronten kann der Versicherungswert erheblich sein. Relevante Deckungen: Glasbruch durch äußere Einwirkung, Folgekosten (Notverglasung, Schutzmaßnahmen) und optionale Erweiterung auf Sanitärglas, Spiegel und Glaskeramik. Fehler: keine Prüfung auf Überschneidung mit der Gebäudeversicherung des Vermieters, Versicherungssumme zu niedrig für Spezialglas (Sicherheitsglas, Schallschutzglas) und keine Anpassung nach Praxisumbau.

Wann gilt das nicht?

In Praxisräumen mit wenig Glasfläche (keine Glasfront, keine Vitrine) ist eine separate Glasversicherung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wenn die Gebäudeversicherung des Vermieters Glasbruch einschließt, genügt diese Deckung für fest eingebaute Scheiben.

Ärzteversichert prüft alle bestehenden Policen auf Glasbruch-Deckung und vermeidet kostspielige Doppelversicherungen bei der Praxisabsicherung.

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