Der häufigste Fehler bei der GOÄ-Reform 2026 ist die fehlende Vorbereitung auf die neue Abrechnungssystematik, die Reform bringt geänderte Gebührenziffern, neue Punktwerte und eine modernisierte Leistungsbewertung, und Ärzte, die ihre Abrechnungssoftware und Praxisabläufe nicht rechtzeitig anpassen, riskieren Honorarverluste in der Übergangsphase.

Hintergrund

Die GOÄ-Reform ist die erste umfassende Überarbeitung seit 1996. Wesentliche Änderungen: Aktualisierung der Leistungsbewertungen an den Stand der Medizin, neue Ziffern für moderne Behandlungsverfahren (Telemedizin, minimalinvasive Techniken), Anpassung der Punktwerte, veränderte Steigerungssätze und Wegfall bzw. Zusammenlegung veralteter Ziffern. Fehler: keine rechtzeitige Schulung des Abrechnungsteams, fehlende Softwareaktualisierung, keine Übergangsplanung für laufende Behandlungsserien und keine Prüfung der Auswirkungen auf das Praxishonorar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausschließlich kassenärztlicher Tätigkeit (EBM-Abrechnung) sind von der GOÄ-Reform nicht direkt betroffen. Für IGeL-Leistungen gilt die GOÄ jedoch auch in der Kassenpraxis.

Ärzteversichert beobachtet die GOÄ-Reform und berücksichtigt die Auswirkungen auf die Einkommensplanung und den Versicherungsbedarf niedergelassener Ärzte.

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