Der häufigste Fehler bei der GOÄ-Reform 2026 ist die fehlende Vorbereitung auf die neue Abrechnungssystematik – die Reform bringt geänderte Gebührenziffern, neue Punktwerte und eine modernisierte Leistungsbewertung, und Ärzte, die ihre Abrechnungssoftware und Praxisabläufe nicht rechtzeitig anpassen, riskieren Honorarverluste in der Übergangsphase.
Hintergrund
Die GOÄ-Reform ist die erste umfassende Überarbeitung seit 1996. Wesentliche Änderungen: Aktualisierung der Leistungsbewertungen an den Stand der Medizin, neue Ziffern für moderne Behandlungsverfahren (Telemedizin, minimalinvasive Techniken), Anpassung der Punktwerte, veränderte Steigerungssätze und Wegfall bzw. Zusammenlegung veralteter Ziffern. Fehler: keine rechtzeitige Schulung des Abrechnungsteams, fehlende Softwareaktualisierung, keine Übergangsplanung für laufende Behandlungsserien und keine Prüfung der Auswirkungen auf das Praxishonorar.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausschließlich kassenärztlicher Tätigkeit (EBM-Abrechnung) sind von der GOÄ-Reform nicht direkt betroffen. Für IGeL-Leistungen gilt die GOÄ jedoch auch in der Kassenpraxis.
Ärzteversichert beobachtet die GOÄ-Reform und berücksichtigt die Auswirkungen auf die Einkommensplanung und den Versicherungsbedarf niedergelassener Ärzte.
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