Der häufigste Fehler bei Gruppenversicherungen für die Arztpraxis ist der Abschluss einer pauschalen Gruppenpolice ohne individuelle Bedarfsanalyse – nicht alle Mitarbeiter haben denselben Versicherungsbedarf, und eine Gruppenkranken-Zusatzversicherung mit einheitlichen Leistungen kann für manche Angestellte unpassend oder unzureichend sein.
Hintergrund
Gruppenversicherungen für die Praxis umfassen: betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Sachbezug bis 50 €/Monat steuerfrei, betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Gruppenvertrag, Gruppen-Unfallversicherung für das Praxisteam und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorteile: günstigere Konditionen als Einzelverträge, vereinfachte Gesundheitsprüfung und Mitarbeiterbindung. Fehler: keine steueroptimale Gestaltung (bKV als Sachbezug vs. Barlohn), fehlende Portabilität bei Mitarbeiterwechsel, keine Information der Mitarbeiter über die Leistungen und Abschluss bei einem Anbieter ohne Gruppenkonditionen-Vergleich.
Wann gilt das nicht?
In Einzelpraxen mit weniger als drei Mitarbeitern sind die Gruppenkonditionen oft nicht besser als Einzelverträge. Für Praxisinhaber selbst gelten andere steuerliche Regelungen als für Angestellte.
Ärzteversichert konzipiert maßgeschneiderte Gruppenversicherungslösungen für Arztpraxen und nutzt Rahmenverträge für optimale Konditionen.
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