Der häufigste haftungsrelevante Fehler in der Gynäkologie bei der Geburtshilfe ist die verspätete Entscheidung zur Sectio caesarea bei pathologischem CTG – Geburtsschäden mit kindlicher Hypoxie gehören zu den teuersten Schadenfällen in der Medizin mit Regulierungssummen von mehreren Millionen Euro für lebenslange Versorgungsrenten.

Hintergrund

Die Geburtshilfe ist das haftungsintensivste Fachgebiet in der Medizin. Häufige Haftungsfälle: verspätete Reaktion auf pathologisches CTG (E-E-Zeit über 20 Minuten), fehlerhafte Interpretation des CTG, mangelhafte Aufklärung über Sectio vs. Spontangeburt, Schulterdystokie mit Plexusparese durch übermäßigen Zug und fehlende Rufbereitschaft des Facharztes. Die Berufshaftpflichtversicherung für Gynäkologen mit Geburtshilfe gehört zu den teuersten aller Fachrichtungen – Jahresprämien von 30.000–60.000 € für Niedergelassene sind üblich. Fehler: unzureichende CTG-Dokumentation (lückenlose Aufzeichnung ist Pflicht), keine schriftliche Dokumentation der Entscheidungsgründe und fehlende Notfall-Sectio-Vorbereitungen.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen ohne Geburtshilfe (reine Praxisgynäkologie) haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko und wesentlich niedrigere Versicherungsprämien. Belegärzte mit Geburtshilfe benötigen eine separate Deckung.

Ärzteversichert bietet spezialisierte Haftpflichtlösungen für Gynäkologen mit Geburtshilfe und prüft die Deckungssummen auf Angemessenheit für Geburtsschadenfälle.

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