Der häufigste Fehler beim Hausarztvertrag nach §73b SGB V ist die unzureichende Prüfung der vertraglichen Vergütungsregelungen vor Beitritt. Viele Hausärzte unterschätzen den zusätzlichen Dokumentationsaufwand und verlieren dadurch einen Teil der Zusatzvergütung. Zudem wird die Bindungsfrist oft übersehen, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag erschwert.

Hintergrund

Hausarztverträge werden zwischen Krankenkassen und Hausarztverbänden geschlossen. Die Vergütung liegt in der Regel über der Regelversorgung, setzt aber eine lückenlose Dokumentation der Lotsenfunktion voraus. Typische Fehler sind die fehlende Einschreibung von Patienten, unvollständige Überweisungsdokumentation und die Nichtbeachtung von Fortbildungspflichten, die als Teilnahmevoraussetzung gelten. Auch die parallele Abrechnung über KV und Hausarztvertrag führt regelmäßig zu Abrechnungsfehlern.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich über die Regelversorgung abrechnen, sind von diesen Fallstricken nicht betroffen. Ebenso gelten Sonderregelungen in Bundesländern, in denen alternative Versorgungsverträge existieren. Bei Praxisgemeinschaften kann nur der persönlich eingeschriebene Arzt am Vertrag teilnehmen.

Ärzteversichert unterstützt Hausärzte dabei, Vertragskonditionen und Vergütungsmodelle verschiedener Hausarztverträge transparent zu vergleichen und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

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