Ärzte unterschätzen bei der Hausratversicherung regelmäßig den Wert ihrer Einrichtung und medizinischen Fachliteratur, was zu gravierender Unterversicherung führt. Besonders häufig fehlt die Anpassung der Versicherungssumme nach Anschaffung hochwertiger Gegenstände wie Kunstsammlungen oder teurer Elektronik. Auch die Abgrenzung zwischen privatem Hausrat und Praxisinventar wird oft nicht sauber vorgenommen.
Hintergrund
Die Versicherungssumme sollte den gesamten Neuwert des Hausrats abdecken. Viele Policen arbeiten mit Quadratmeterpauschalierung – bei überdurchschnittlich ausgestatteten Haushalten, wie sie bei Ärzten häufig vorkommen, reicht das oft nicht aus. Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren oder medizinische Antiquitäten unterliegen zudem Entschädigungsgrenzen, die separat vereinbart werden müssen. Auch ein häusliches Arbeitszimmer mit medizinischer Fachliteratur wird oft nicht korrekt mitversichert.
Wann gilt das nicht?
Bei reiner Pauschaldeckung mit Unterversicherungsverzicht entfällt das Risiko der anteiligen Kürzung. Praxisinventar in separaten Räumlichkeiten gehört nicht in die Hausrat-, sondern in die Inhaltsversicherung.
Ärzteversichert hilft Medizinern, Hausratversicherungen mit passender Versicherungssumme und korrekter Abgrenzung zum Praxisinventar auszuwählen.
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