Der häufigste Fehler bei der Hilfsmittelversorgung in der GKV ist eine unzureichende medizinische Begründung auf der Verordnung, die zur Ablehnung durch die Krankenkasse führt. Viele Ärzte verordnen Hilfsmittel mit Standardfloskeln statt individueller Diagnose- und Funktionsbeschreibung. Zudem wird regelmäßig übersehen, dass bestimmte Hilfsmittel einer vorherigen Genehmigung durch die Kasse bedürfen.

Hintergrund

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands listet erstattungsfähige Produkte, ist aber nicht abschließend. Verordnende Ärzte müssen die Hilfsmittelnummer korrekt angeben und die medizinische Notwendigkeit individuell begründen. Häufig werden Mehrkostenregelungen nach §33 SGB V nicht korrekt kommuniziert, sodass Patienten unerwartete Zuzahlungen leisten. Auch die Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sorgt für Verwirrung.

Wann gilt das nicht?

Privatversicherte Patienten unterliegen nicht dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV – hier gelten die tariflichen Bedingungen der PKV. Bei Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die GKV.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte bei Fragen zur korrekten Hilfsmittelverordnung und den versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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