HNO-Praxen benötigen eine auf ihre Fachrichtung abgestimmte Versicherungs- und Abrechnungsstrategie, da teure Diagnostikgeräte und operative Eingriffe besondere Risiken mit sich bringen. Der häufigste Fehler ist die unzureichende Absicherung von Audiometrie- und Endoskopiegeräten in der Praxisinhaltsversicherung. Auch die Berufshaftpflicht wird oft nicht an das tatsächliche operative Leistungsspektrum angepasst.
Hintergrund
HNO-Praxen mit ambulanten OP-Leistungen wie Tonsillektomien oder Septumplastiken tragen ein höheres Haftungsrisiko als rein konservativ arbeitende Praxen. Die Berufshaftpflicht muss dieses erweiterte Spektrum explizit abdecken. Bei der Abrechnung werden HNO-spezifische EBM-Ziffern häufig nicht vollständig ausgeschöpft, insbesondere bei allergologischen Leistungen und Hörgeräteverordnungen. Zudem unterschätzen viele HNO-Ärzte die Wartungskosten ihrer Geräte und versichern diese nicht gegen Maschinenbruch.
Wann gilt das nicht?
Rein konservativ tätige HNO-Ärzte ohne operative Eingriffe benötigen keine erweiterte OP-Haftpflicht. Angestellte HNO-Ärzte in Kliniken sind über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.
Ärzteversichert bietet HNO-Ärzten eine fachspezifische Versicherungsanalyse, die operative Risiken, Geräteabsicherung und Abrechnungsoptimierung berücksichtigt.
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