Eine Holding-Struktur für Ärzte lohnt sich steuerlich erst ab einem bestimmten Gewinnvolumen und scheitert häufig an der fehlenden Trennung zwischen freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit und gewerblicher Holding-Ebene. Der größte Fehler ist die Gründung einer Holding ohne vorherige Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit und der Gewerbesteuerpflicht. Viele Ärzte unterschätzen zudem die laufenden Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und steuerliche Beratung.
Hintergrund
Eine typische Ärzte-Holding besteht aus einer GmbH als Muttergesellschaft und einer oder mehreren operativen Gesellschaften (z. B. MVZ-GmbH). Der steuerliche Vorteil ergibt sich durch die Nutzung des Teileinkünfteverfahrens bei Gewinnausschüttungen. Problematisch wird es, wenn die freiberufliche Tätigkeit in eine gewerbliche Struktur überführt wird, da dies die Gewerbesteuerpflicht auslöst. Auch die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein häufiger Stolperstein bei Verträgen zwischen Holding und operativer Gesellschaft.
Wann gilt das nicht?
Einzelpraxen ohne MVZ-Beteiligung profitieren selten von einer Holding-Struktur. Für angestellte Ärzte ohne eigene Praxis ist das Modell nicht relevant. Bei Einkünften unter ca. 200.000 Euro überwiegen die Strukturkosten oft den Steuervorteil.
Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Steuerberater, die Holding-Strukturen für Ärzte individuell auf Wirtschaftlichkeit und Rechtskonformität prüfen.
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