Der häufigste Fehler bei der Honorar-Optimierung ist die Nichtausschöpfung abrechnungsfähiger EBM-Ziffern und die Unterschätzung des zulässigen Steigerungsfaktors bei GOÄ-Abrechnungen. Viele Ärzte rechnen unter ihren Möglichkeiten ab, weil sie zeitbezogene Leistungen nicht korrekt dokumentieren oder Zuschlagsziffern übersehen. Eine systematische Abrechnungsanalyse kann das Honorar um 10–20 % steigern, ohne das Leistungsspektrum zu verändern.

Hintergrund

Im EBM-Bereich werden Chroniker-Ziffern, Gesprächsleistungen und Zuschläge für fachärztliche Grundversorgung häufig nicht abgerechnet. Bei der GOÄ liegt die Fehlerquelle vor allem in der fehlenden individuellen Begründung für Steigerungssätze über den 2,3-fachen Satz hinaus. Auch die Kombination aus IGeL-Leistungen und Kassenabrechnung birgt Optimierungspotenzial, wird aber aus Unkenntnis der Abrechnungsbestimmungen nicht genutzt. Regelmäßige Abrechnungsprüfungen durch spezialisierte Berater decken systematische Lücken auf.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte mit Festgehalt haben keinen direkten Einfluss auf die Honorar-Optimierung. Bei budgetierten Leistungen im EBM kann die Fallzahlsteigerung zu einer Absenkung des Fallwerts führen.

Ärzteversichert bietet niedergelassenen Ärzten Zugang zu spezialisierten Abrechnungsberatern, die Optimierungspotenziale systematisch identifizieren.

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