Die häufigsten Hygienefehler in Zahnarztpraxen sind eine unzureichende Aufbereitung von Medizinprodukten nach RKI-/KRINKO-Empfehlungen und eine lückenhafte Hygienedokumentation. Besonders die Wasserführung in Dentaleinheiten wird oft vernachlässigt, obwohl regelmäßige mikrobiologische Kontrollen vorgeschrieben sind. Bei behördlichen Begehungen führen diese Mängel zu Beanstandungen und im Wiederholungsfall zu Bußgeldern.

Hintergrund

Die KRINKO-BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten klassifiziert Instrumente in die Kategorien „unkritisch", „semikritisch" und „kritisch". Gerade bei kritischen Instrumenten wie Wurzelkanalinstrumenten müssen validierte Sterilisationsverfahren dokumentiert nachgewiesen werden. Typische Fehler: fehlende Chargenrückverfolgbarkeit, nicht validierte Reinigungs-Desinfektions-Geräte und mangelnde Schulungsnachweise des Praxispersonals. Der Hygieneplan muss mindestens jährlich aktualisiert und dem gesamten Team nachweislich bekannt gemacht werden.

Wann gilt das nicht?

Rein beratende zahnärztliche Tätigkeiten ohne instrumentelle Behandlung unterliegen nicht den strengen Aufbereitungsvorschriften. Für Zahnarztpraxen ohne chirurgisches Leistungsspektrum gelten vereinfachte Anforderungen an die Instrumentenaufbereitung.

Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte bei der Absicherung gegen Haftungsrisiken aus Hygieneverstößen durch passende Berufshaftpflichtlösungen.

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