Der häufigste Fehler beim Hygienemanagement in der Arztpraxis ist ein veralteter oder nicht praxisspezifisch angepasster Hygieneplan, der bei behördlichen Begehungen sofort beanstandet wird. Viele Praxen erstellen den Hygieneplan einmalig bei Gründung und aktualisieren ihn nicht bei Änderungen im Leistungsspektrum oder bei neuen KRINKO-Empfehlungen. Auch fehlende Schulungsnachweise des Praxispersonals sind ein häufiger Mangel.
Hintergrund
Nach §36 Infektionsschutzgesetz müssen Arztpraxen einen individuellen Hygieneplan führen. Dieser muss die Flächendesinfektion, Händehygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten und den Umgang mit infektiösem Material regeln. Häufige Fehler: keine Benennung eines Hygienebeauftragten, fehlende Validierung von Sterilisatoren und unzureichende Trennung von reinen und unreinen Arbeitsbereichen. Bei invasiven Eingriffen gelten verschärfte Anforderungen, die regelmäßig übersehen werden.
Wann gilt das nicht?
Rein telemedizinische Praxen ohne Patientenkontakt vor Ort unterliegen nicht den gleichen Hygieneanforderungen. Praxen, die ausschließlich beratende Leistungen erbringen, haben reduzierte Anforderungen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur passenden Berufshaftpflicht, die auch Haftungsrisiken aus Hygienemängeln umfassend abdeckt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →