Der häufigste Fehler bei der Praxisinhaltsversicherung ist eine veraltete Versicherungssumme, die den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der Praxisausstattung um 30–50 % unterschätzt. Besonders nach der Anschaffung neuer Medizingeräte wird die Police oft nicht angepasst, was im Schadensfall zu einer anteiligen Leistungskürzung wegen Unterversicherung führt. Auch der Verzicht auf eine Elektronikversicherung als Ergänzung ist ein häufiger Fehler.
Hintergrund
Die Praxisinhaltsversicherung deckt Einrichtung, Geräte und Vorräte gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm ab. Moderne Praxen besitzen jedoch IT-Infrastruktur und Medizintechnik im Wert von mehreren hunderttausend Euro, die eine separate Elektronikversicherung erfordern. Typische Fehler: keine Allgefahrendeckung für mobile Geräte, fehlender Schutz für Datenträger und Patientenakten sowie Nichtberücksichtigung von Betriebsunterbrechungskosten nach einem Schadensereignis.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis benötigen keine Inhaltsversicherung. Bei Mietobjekten ist die Gebäudeversicherung Sache des Vermieters – der Praxisinhalt muss aber separat versichert werden.
Ärzteversichert erstellt für Praxisinhaber eine aktuelle Inventarbewertung und empfiehlt passende Inhaltsversicherungen mit Unterversicherungsverzicht.
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