Der häufigste Fehler bei Praxisformen in der Inneren Medizin ist die unzureichende Prüfung, ob eine hausärztliche oder fachärztliche Zulassung für das geplante Leistungsspektrum optimal ist. Viele Internisten entscheiden sich ohne Bedarfsplanung für den falschen Zulassungstyp und können ihr Leistungsspektrum später nur eingeschränkt anpassen. Auch die Wahl zwischen Einzelpraxis, BAG und MVZ wird häufig ohne wirtschaftliche Gesamtanalyse getroffen.

Hintergrund

Internisten können als Hausärzte oder als Fachärzte zugelassen werden – die Abrechnungsmöglichkeiten und Budgets unterscheiden sich erheblich. Bei der Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) werden häufig die Gewinnverteilung, die Haftungsregelung und die Ausstiegsbedingungen unzureichend vertraglich fixiert. Die Gründung eines MVZ erfordert zusätzlich die Rechtsform einer GmbH oder Personengesellschaft, wobei steuerliche und berufsrechtliche Aspekte oft nicht hinreichend berücksichtigt werden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Internisten in Kliniken oder MVZ müssen sich nicht mit der Wahl der Praxisform befassen. Internisten mit Schwerpunktbezeichnung (z. B. Kardiologie) haben oft nur die Option der fachärztlichen Zulassung.

Ärzteversichert berät Internisten zur wirtschaftlich und versicherungstechnisch optimalen Praxisform – von der Einzelpraxis bis zum MVZ.

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