Der häufigste Fehler bei der Interoperabilität im Gesundheitswesen ist die Anschaffung von Praxis-IT-Systemen ohne vorherige Prüfung der Schnittstellenkompatibilität zu bestehenden Systemen und zur Telematikinfrastruktur (TI). Viele Ärzte stellen erst nach der Installation fest, dass ihr PVS keine standardisierten Datenformate wie HL7 FHIR oder xDT unterstützt. Dadurch entstehen Medienbrüche, Doppeldokumentationen und erhöhter Zeitaufwand.
Hintergrund
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) verpflichtet Leistungserbringer zur TI-Anbindung. Häufige Fehler sind die Nutzung veralteter Konnektoren, die fehlende Integration von ePA, eRezept und KIM in den Praxisalltag sowie die Nichtbeachtung von Datenschutzanforderungen bei der Datenübertragung. Auch die Interoperabilität zwischen verschiedenen Standorten einer BAG oder eines MVZ wird oft vernachlässigt.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit einem einzigen PVS-System ohne externe Datenschnittstellen haben geringere Interoperabilitätsanforderungen. Rein privatärztliche Praxen ohne KV-Anbindung sind von einigen TI-Pflichten ausgenommen.
Ärzteversichert unterstützt Praxen bei der Auswahl interoperabler IT-Systeme und berät zur optimalen Absicherung der digitalen Infrastruktur.
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