Der häufigste Fehler beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG ist die Versäumung der dreijährigen Investitionsfrist, die zur rückwirkenden Auflösung des Abzugs zuzüglich Nachzahlungszinsen führt. Viele Ärzte bilden den IAB als Steuergestaltungsinstrument, planen die tatsächliche Investition aber nicht verbindlich ein. Auch die Gewinngrenze von 200.000 Euro wird häufig nicht korrekt ermittelt.
Hintergrund
Der IAB ermöglicht die Vorverlagerung von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als gewinnmindernde Rücklage. Für Ärzte ist er besonders bei der Anschaffung teurer Medizingeräte relevant. Typische Fehler: keine Dokumentation der Investitionsabsicht, Überschreitung der Gewinngrenze im Jahr der Bildung, Nichtbeachtung der betrieblichen Nutzungsvoraussetzung (mindestens 90 % betriebliche Nutzung) und die versäumte Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung, die zu doppelter Steuerbelastung führen kann.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis können keinen IAB bilden. Bei freiberuflichen Einkünften über 200.000 Euro (Gewinn vor IAB) ist die Bildung ausgeschlossen. Auch für geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro netto lohnt sich der IAB nicht.
Ärzteversichert vermittelt Steuerberater mit Praxiserfahrung, die den IAB optimal in die Investitions- und Steuerplanung niedergelassener Ärzte integrieren.
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