Der häufigste Fehler bei der Kassenabrechnung ist die systematische Nichtabrechnung erstattungsfähiger EBM-Ziffern, insbesondere bei Gesprächsleistungen, Chroniker-Pauschalen und fachgruppenspezifischen Zuschlägen. Studien zeigen, dass niedergelassene Ärzte durchschnittlich 15–20 % ihres möglichen Honorarvolumens nicht ausschöpfen. Auch die fehlende Kenntnis der eigenen Regel- und Qualitätsbudgets verhindert eine gezielte Optimierung.
Hintergrund
Die Kassenabrechnung basiert auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der regelmäßig aktualisiert wird. Typische Fehler: Nichtabrechnung der Versichertenpauschale bei Mehrfachkontakten im Quartal, fehlende Dokumentation der Mindestzeiten für zeitgebundene Leistungen und Unkenntnis über Ausnahmetatbestände bei der Budgetierung. Auch die Prüfung der Quartalsabrechnung auf Plausibilität vor Einreichung bei der KV wird häufig versäumt, was zu Rechnungskürzungen und Regress führen kann.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Ärzte sind nicht von der Kassenabrechnung betroffen. Angestellte Ärzte in MVZ haben keinen direkten Einfluss auf die Abrechnungsgestaltung.
Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Abrechnungsberater, die das Honorarpotenzial von Kassenpraxen systematisch analysieren und optimieren.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →