Der häufigste Fehler bei der Kinderversicherung für Ärzte ist die Versäumung der zweimonatigen Anmeldefrist nach Geburt, innerhalb derer das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in die PKV des Elternteils aufgenommen wird. Wird diese Frist überschritten, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen oder Risikozuschläge erheben. Zudem wird die Kinderunfallversicherung häufig vergessen, obwohl der gesetzliche Unfallschutz nur in Kita und Schule greift.

Hintergrund

PKV-versicherte Ärzte müssen für ihre Kinder eigene Beiträge zahlen, da es keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Typische Fehler: Wahl des günstigsten statt des leistungsstärksten Kindertarifs, fehlende Zahnzusatzversicherung vor kieferorthopädischem Behandlungsbedarf und Nichtberücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie, die bereits für Kinder abgeschlossen werden kann.

Wann gilt das nicht?

Wenn beide Elternteile GKV-versichert sind, ist das Kind beitragsfrei familienversichert. Bei Adoption gelten gesonderte Fristen für die PKV-Anmeldung.

Ärzteversichert erstellt für Arztfamilien ein umfassendes Kinderversicherungskonzept mit optimaler PKV-Tarifwahl und ergänzender Absicherung.

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