Der häufigste Fehler beim Krankentagegeld für Ärzte ist die Wahl einer zu langen Karenzzeit, die dazu führt, dass niedergelassene Ärzte in den ersten Wochen einer Erkrankung auf laufende Praxiskosten ohne Einnahmen sitzen bleiben. Viele Ärzte setzen den Tagessatz zudem zu niedrig an und berücksichtigen nicht, dass auch Praxismiete, Personalkosten und Leasingraten weiterlaufen. Auch die Koordination mit dem Berufsunfähigkeitsschutz und dem ärztlichen Versorgungswerk wird häufig versäumt.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte haben keine Lohnfortzahlung und sind auf eine private Krankentagegeldversicherung angewiesen. Die Karenzzeit sollte auf die vorhandene Liquiditätsreserve abgestimmt sein – typischerweise 14 bis 42 Tage. Typische Fehler: Tagessatz deckt nur den Lebensunterhalt, nicht die Fixkosten der Praxis, die Nachmeldefrist bei Arbeitsunfähigkeit wird versäumt und die Anzeigepflicht bei Einkommensänderungen wird ignoriert, was im Leistungsfall zur Kürzung führt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung benötigen Krankentagegeld erst ab der 7. Woche. Ärzte im Ruhestand oder kurz vor Praxisaufgabe können den Baustein kündigen.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Krankentagegeld-Bedarf von Ärzten und stimmt Karenzzeit und Tagessatz auf die Praxissituation ab.
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