Der häufigste Fehler bei der KV-Abrechnung ist die Nichtbeachtung der Plausibilitätsprüfung – wenn die dokumentierten Leistungen rechnerisch mehr Arbeitszeit erfordern als ein Quartal Arbeitstage hat, drohen Honorarrückforderungen und Regress. Viele Ärzte dokumentieren zeitgebundene Leistungen unzureichend und können bei einer Prüfung durch die KV nicht nachweisen, dass die abgerechneten Zeiten tatsächlich erbracht wurden. Auch die quartalsbezogene Budgetüberwachung wird häufig vernachlässigt.
Hintergrund
Die KV-Abrechnung basiert auf dem EBM und unterliegt verschiedenen Kontrollmechanismen: Plausibilitätsprüfung nach §106d SGB V, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Stichprobenprüfung. Typische Fehler: Abrechnung nicht genehmigungspflichtiger Leistungen ohne Genehmigung, Überschreitung der Aufgreifkriterien bei Fallzahl oder Fallwert, fehlende Diagnosecodierung (ICD-10) zur Leistungsbegründung und die Nichtberücksichtigung der Prüfzeiten-Systematik.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung sind nicht betroffen. Ermächtigte Ärzte unterliegen speziellen Abrechnungsregelungen.
Ärzteversichert vermittelt Abrechnungsexperten, die KV-Abrechnungen vor Einreichung auf Plausibilität prüfen und Optimierungspotenziale identifizieren.
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