Der häufigste Fehler bei der Labor-Abrechnung in der Praxis ist die Überschreitung des Laborbudgets (O-III-Labor) durch unkritische Anforderung von Laboruntersuchungen ohne Indikationsprüfung, was zu Honorarabzügen durch die KV führt. Viele Ärzte kennen ihr individuelles Laborbudget nicht und bemerken die Überschreitung erst bei der Quartalsabrechnung. Auch die fehlerhafte Zuordnung von Laborleistungen zum Praxislabor (O-I/O-II) statt zum Versandlabor (O-III) ist ein häufiger Abrechnungsfehler.
Hintergrund
Die Laborabrechnung im EBM unterscheidet drei Bereiche: O-I (Basislabor, praxisintern), O-II (spezielles Labor, praxisintern) und O-III (Versandlabor, extern). Typische Fehler: Laboranforderungen ohne diagnosegestützte Indikation, fehlende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und Nichtbeachtung der wirtschaftlichen Aufgreifkriterien. Auch die fehlende Kostenanalyse beim Vergleich verschiedener Versandlabore kann erhebliche Differenzen verursachen.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Laborleistungen werden nach GOÄ abgerechnet und unterliegen keinem Budget. In MVZ mit eigenem Zentrallabor gelten besondere Abrechnungsregelungen.
Ärzteversichert berät Praxen zur wirtschaftlichen Labororganisation und vermittelt Abrechnungsspezialisten für die Laboroptimierung.
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