Der häufigste Fehler bei Laborkosten in der Zahnarztpraxis ist die fehlende transparente Darstellung der Laborkosten im Heil- und Kostenplan, was zu Nachforderungen und Patientenbeschwerden führt. Viele Zahnärzte kalkulieren die BEL-II-Positionen (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis) nicht korrekt und verschenken bei Eigenlaborleistungen Erlöspotenzial. Auch die Abgrenzung zwischen Kassen- und Privatlaborleistungen wird häufig fehlerhaft vorgenommen.

Hintergrund

Zahntechnische Laborkosten machen einen erheblichen Anteil der Gesamtbehandlungskosten aus. Bei Kassenpatienten gelten die BEL-II-Höchstpreise, bei Privatpatienten können Laborkosten nach BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) frei kalkuliert werden. Typische Fehler: fehlende Eigenbelege für Eigenlaborleistungen, Nichtberücksichtigung der Materialkosten in der Kalkulation und unvollständige Heil- und Kostenpläne, die nachträglich korrigiert werden müssen.

Wann gilt das nicht?

Bei rein konservierender Behandlung ohne Zahnersatz fallen keine separaten Laborkosten an. Kieferorthopädische Laborkosten unterliegen eigenen Abrechnungsregeln.

Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte bei der wirtschaftlichen Praxisführung und vermittelt Beratung zur optimalen Laborkostengestaltung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →